Navigieren durch das Labyrinth: KFO-Abrechnung nach BEMA und GOZ

Ärzte und deren Praxispersonal kämpfen häufig mit der komplizierten Gebührenordnung und der Bemessungsgrundlage bei der Abrechnung von kieferorthopädischen Leistungen (KFO). Hierbei werden vertragsärztliche Leistungen (Kassenleistungen) nach dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA) abgerechnet.

Wie der Name schon verrät, deckt der BEMA die Leistungen ab, die von den Krankenkassen übernommen werden. Behandlungen, die nicht von den Krankenkassen übernommen werden, regelt die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die KFO Abrechnung umfasst die tägliche Erfassung der Behandlungsdaten bis zur Quartalsabrechnung.

Aufbau vom BEMA:

Der Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen teilt sich in fünf Bereiche auf: Teil 1: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen Teil 2: Behandlung von Verletzungen des Gesichtsschädels Teil 3: Kieferorthopädische Behandlungen Teil 4: Systematische Behandlung von Parodontopathien Teil 5: Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen

Jede vertragszahnärztliche Leistung besitzt eine eigene Nummer, Leistungsbeschreibung und Bewertungszahl. Anhand der Bewertungszahl kann man die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen ermitteln, indem diese mit einem Punktwert multipliziert werden. Der Punktwert gilt auf Länderebene und variiert zwischen den Krankenkassen.

Patient:innen ohne eine gesetzliche Krankenversicherung können ebenfalls die Leistungen des BEMA in Anspruch nehmen. Jedoch wird hier die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) angewandt.

Aufbau von GOZ:

Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist im Gegensatz zum BEMA in elf Abschnitte gegliedert:

  • Allgemeine zahnärztliche Leistungen
  • Prophylaktische Leistungen
  • Konservierende Leistungen
  • Chirurgische Leistungen
  • Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums
  • Prothetische Leistungen
  • Kieferorthopädische Leistungen
  • Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen
  • Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  • Implantologische Leistungen
  • Zuschläge zu bestimmten zahnärztlich-chirurgischen Leistungen

Die Leistungen der GOZ werden ebenfalls von Nummern und Punktzahlen unterschieden. Der Punktwert bei diesen Behandlungen ist aber bundesweit geregelt und liegt bei 0,0562421.

Zudem gibt es die Möglichkeit, einen Steigerungssatz anzuwenden. Je höher dieser ist, umso höher sind die Behandlungskosten. Der Steigerungsfaktor soll den Schwierigkeitsgrad der Behandlung widerspiegeln:

  • 1-facher Satz: leichter Schwierigkeitsgrad
  • 2,3-facher Satz: normaler Schwierigkeitsgrad
  • 3,5-facher Satz: hoher Schwierigkeitsgrad

Anzumerken ist, dass der einfache oder normale Steigerungssatz keine Begründung benötigt. Bei einem hohen Schwierigkeitsgrad sollte man den Patienten schriftlich erläutern, wieso die Behandlung so eingestuft wurde.

Die Möglichkeiten der internen oder externen KFO-Abrechnung

Nachdem die Behandlung erfolgreich ausgeführt wurde, folgt die Bürokratie. Abhängig vom Abrechnungsmodell kann hier für Ärzte und Ärztinnen ein enormer zeitlicher Mehraufwand entstehen. Hier muss man abwägen, ob es sinnvoll ist, die Abrechnung über das interne Praxispersonal abzuwickeln oder die Leistungen eines externen Dienstleisters in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich ist es kein Problem, die KFO-Abrechnung über die Angestellten der Praxis zu erstellen, da alle Schritte rund um das Rechnungswesen problemlos intern bearbeitet werden können. Man muss sich jedoch für die anfallenden Aufgaben ausreichend Zeit freihalten, da die Abrechnung von kieferorthopädischen Leistungen einige Zeit beanspruchen kann.

Welche Vorteile bringt eine externe KFO Abrechnung?

Wie man sieht, entpuppt sich die ordnungsgemäße Abrechnung von kieferorthopädischen Leistungen als ein zeitintensiver, bürokratischer Mehraufwand für das Praxispersonal. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, den Abrechnungsbereich der KFO an einen externen Spezialisten zu übertragen. Der Praxisalltag sollte dem Nutzenbieten der Patientinnen und Patienten gehören. Durch die Kooperation mit einem Dienstleister kann sich die Arztpraxis auf ihre eigentliche Tätigkeit fokussieren und wird nicht durch verwaltungsbezogene Aufgaben gehemmt.
Darüber hinaus bietet eine Zusammenarbeit bez. KFO Abrechnung folgende Vorteile:

  • Reduzierung der Personalkosten
  • Mehr Freiheiten
  • Sicherheit im Bereich der kieferorthopädischen Abrechnung und Verwaltung
  • Umsatz- und Gewinnsteigerung
  • Keine Gefahr der Doppelabrechnung
  • Übernahme von Kontakt mit kostenerstattenden Stellen

Eine externe KFO Abrechnung ist nicht nur eine große Zeitersparnis. Man profitiert auch von der langjährigen Erfahrung und der wirtschaftlichen Expertise. Dabei enden die Leistungen nicht nur bei der KFO Abrechnung. Auch werden KFO-Laborabrechnungen und weitere Dienstleistungen des Praxisalltags der Kieferorthopädie übernommen.

Um Praxisneugründern einen erfolgreichen Start zu ermöglichen, können mithilfe von Workshops die Ansprüche definiert werden und die Ressourcen effektiv genutzt werden. So kann die KFO-Abrechnung optimiert, die Verwaltung entlastet und viel Zeit gespart werden.

Da es sich bei der Arztpraxis um ein Dienstleistungsunternehmen handelt, die die Aspekte der Wirtschaft folgt, werden Leistungen erst zum Wert, wenn diese berechnet werden. Mit einem kompetenten Partner ist man bereits von Beginn an auf dem richtigen Weg.

Fazit

Viele Arztpraxen kämpfen mit den bürokratischen Aufgaben der KFO Abrechnung. Der BEMA und die GOZ verkomplizieren die Rechnungsstellung und steigern dadurch unweigerlich den Arbeitsaufwand.

Auch wenn die Abwicklung intern möglich ist, muss viel Zeit investiert werden, um eine fehlerfreie und zuverlässige Abrechnung zu gewährleisten. Auf der anderen Seite steht die Möglichkeit der externen Dienstleistung.

Hier werden sämtliche Prozesse der Abrechnung übernommen und optimiert. Dadurch kann der Umsatz gesteigert werden und viel Zeit eingespart werden. Dank der Spezialisierung und Erfahrung der Dienstleister bietet diese Möglichkeit viele weitere Vorteile.

Wenn Sie sich diesen enormen Mehraufwand sparen wollen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Wir finden eine maßgeschneiderte Lösung, damit Sie sich vollkommen auf ihre ärztlichen Tätigkeiten fokussieren können. Mit unserer langjährigen Erfahrung in diesem Bereich sind wir mit sämtlichen Vorgängen in der KFO Abrechnung vertraut.

Newsletter.

Bleiben Sie auf dem Laufenden: Exklusive Updates direkt in Ihren Posteingang!